Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 5 Abs 1 S 1 KSchG, § 7 KSchG, § 17 S 1 TzBfG, § 17 S 2 TzBfG, § 85 Abs 2 ZPO
Nachträgliche Zulassung einer Entfristungsklage - Zurechnung von Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten - LAG Schleswig-Holstein
Berufung (zurückgewiesen), Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Klagefrist, Fristablauf, Fristversäumnis, Verbandsvertreter, Organisationsverschulden, Genaufrist, Fristenkontrolle, Fristenüberwachung, Ausgangskontrolle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befristung des Arbeitsverhältnisses; Rechtzeitigkeit der Entfristungsklage, Zurechnung des Anwaltsverschuldens [Organisationsmangel]
Verfahrensgang
- ArbG Flensburg, 18.05.2011 - 1 Ca 171/11
- LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.09.2007 - IX ZA 14/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11
Er hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (BGH vom 27.09.2007, IX ZA 14/07 - zitiert nach Juris, Rz. 9, m. w. N.).Es müssen ausreichende organisatorische Vorkehrungen getroffen sein, dass eine Anweisung nicht in Vergessenheit gerät (BGH vom 27.09.2007 - IX ZA 14/07 - zitiert nach Juris, Rz. 11 m. w. N.).
Selbst eine schriftlich angeordnete Verfügung der Wiedervorlage der Handakte reicht nicht aus (BGH vom 27.09.2007 - IX ZA 14/07 - zitiert nach Juris, Rz. 11 m. w. N.).
- BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08
Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11
a) Das Verschulden eines Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der gesetzlichen Klagefrist ist dem klagenden Arbeitnehmer nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (BAG vom 11.12.2008 - 2 AZR 472/08 - zitiert nach Juris, Rz. 20 m. w. N.). - BGH, 11.09.2007 - XII ZB 109/04
Anforderungen an die Organisation eines Anwaltsbüros hinsichtlich der Notierung …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11
Dazu gehört ggf. eine Anordnung des Prozessbevollmächtigten, die sicherstellt, dass am Abend eines jeden Arbeitstages anhand des Fristenkalenders die Erledigung einer jeden Frist überprüft wird und die zuständige Angestellte sich ggf. anhand der Akte zu vergewissern hat, dass nichts zu veranlassen ist (vgl. BGH vom 11.09.2007 - XII ZB 109/04 - zitiert nach Juris, Rz. 13). - BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH darf nur eine bestimmte, und nicht mehrere Büroangestellte für die Fristennotierung im Kalender und die Fristüberwachung verantwortlich sein (BGH vom 06.02.2006 - II ZB 1/05 - zitiert nach Juris, Rz. 5 m. w. N.). - BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91
Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 288/11
Prozessbevollmächtigte können sich von der eigenen Verantwortung für die Einhaltung einer Frist nicht durch die Anweisung an ihr Büropersonal befreien, die Fristwahrung zu kontrollieren und sie ggf. an die Erledigung von Fristsachen zu erinnern (vgl. BGH vom 11.12.1991 - VIII ZB 38/91 - zitiert nach Juris).
- LAG Thüringen, 14.12.2023 - 2 Sa 280/22 Dann hat der Rechtsanwalt aber durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (BGH 29. Juni 2022 - XII ZB 9/22 juris; LAG Schleswig-Holstein 1. Februar 2012 - 3 Sa 288/11 - juris mwN; Hessisches Landesarbeitsgericht 5. Juni 2012 - 15 Sa 871/11 - juris mwN).